Kanarische Sonderrechte
Schon 1852 wurden die kanarischen Inseln von der spanischen Königin Isabella II. zur Freihandelszone erklärt. Im Grunde waren diese Inseln die geringste Sorge der Königin, denn ihr Thronantritt wurde zum Auslöser der drei Karlistenkriege, in denen der andere Thronanwärter, Don Carlos, für seine Ansprüche kämpfte.
1912 erhielten die Kanaren Selbstverwaltungsrechte. Im Jahre 1922 wurden Lanzarote und Fuerteventura der Provinz Las Palmas zugeordnet. Schließlich wurde den kanarischen Inseln 1982 ein eigener Autonomiestatus zugestanden.
Der Eintritt Spaniens in die EU 1986 änderte nichts am Sonderstatus der Kanaren. 2007 wurde Puerto del Rosario zum "Schengenhafen", zum offiziellen Ein- und Ausreisehafen der EU.
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